Naja, zumindest
Heimkino mit beispielsweise heute einem schönen Tatort. Und weil zu einem
gelungenen Kino-Abend auch unbedingt frisches, warmes Popcorn gehört,
hier ein super einfaches, super leckeres Rezept für Popcorn aus der
Mikrowelle.
1 EL Zucker
1 EL Wasser
25 g Popcornmais (entspricht bei mir 2 eher gestrichenen Esslöffeln)
In einer
Mikrowellen-Glasschüssel Wasser und Zucker mischen. (Plastik ist ungeeignet, im Selbstversuch getestet!) Das Popcorn
dazugeben und gut verrühren, so dass alle Körner gut benetzt sind.
Deckel locker
auflegen. Bei hoher Leistung (ca. 750 W) 3 Minuten in der Mikrowelle
die Maiskörner poppen lassen. Fertig!!!
Das Popcorn schmeckt
wirklich wie im Kino und ist zudem völlig fettfrei. Da nicht jede
Mikrowelle gleich stark „heizt“, muss man am Anfang mit der Zeit
etwas herumexperimentieren. Es sollen möglichst fast alle Körner
aufpoppen, sie dürfen aber noch nicht verbrannt sein (klaro!).
Das Ausgangsprodukt ist Popcornmais, kein Futter- oder Zuckermais. Und die Körner sollten auch nicht schon Jahre in der Speisekammer stehen ;-)
Damit das Popcorn
auch stilecht serviert werden kann, kann man sich aus festerem Papier
(200 g/m²) leicht eine Popcorn-Box basteln. Wenn ihr sie wie ich
hier auf buntem Papier oder Karton ausdruckt, sieht das gleich noch
viel professioneller aus ;-)
Das Muster für die
Box könnt ihr
hier herunterladen. An den Außenlinien ausschneiden und die gestrichelten Linien mit einem Falzbein (oder einem Küchenmesser vorsichtig) nachfahren. Die Seitenlaschen überlappend zusammenkleben.
Das Rezept für das
Mikrowellen-Popcorn habe ich von
hier.
Und für alle
bekennenden Tatort-Fans hier noch ein paar historische Daten:
Der erste Tatort
„Taxi nach Leipzig“ mit Kommissar Walter Richter wurde am 29.
November 1970 ausgestrahlt. Seitdem wurden über 900 Folgen (plus 13
österreichische Eigenproduktionen) produziert. In den ersten zwei
Jahrzehnten wurden in der Regel nur elf oder zwölf Filme pro Jahr
erstellt, danach wurde die jährliche Produktion immer weiter erhöht.
2005 wurden bereits 35 neue Folgen gesendet.
Wiederholungen von
Tatort-Folgen im deutschen Fernsehen laufen in den letzten Jahren
häufig in den Dritten Programmen. Bereits gesendete Folgen werden auch im Ersten
wiederholt, derzeit in der Regel freitags um 22:00 Uhr. Teilweise,
beispielsweise während der Zeit der Sommerferien, laufen auch zum
Hauptsendetermin Sonntag abends bereits früher ausgestrahlte Folgen.
Es werden überwiegend Folgen neueren Datums wiederholt und nur
vereinzelt Folgen, die deutlich über 10 Jahre alt sind.
Es gibt sechs Tatort-Folgen, die seit ihrer Erstausstrahlung nicht
wiederholt werden dürfen oder sollen. Bei diesen so genannten Giftschrank
-Folgen
handelt es sich senderintern um Folgen mit Sperrvermerk. Dies sind im
Einzelnen:
"Der Fall Geisterbahn" (HR, 1972) – Lizenzrechte
unklar, da die Produktionsfirma Horst Film Berlin nach der
Erstausstrahlung Konkurs angemeldet hat
"Der gelbe Unterrock" (SWF, 1980) – Mängel in der
künstlerischen Qualität
"Mit nackten Füßen" (HR, 1980) – missverständliche
Ausdrucksweise über Epilektiker in der Filmhandlung
"Tod im Jaguar" (SFB, 1996) – Verbreitung einer
missverständlichen Pressemitteilung über diesen Tatort mit als
„antijüdisch“ kritisierten Passagen
"Krokodilwächter "(SFB, 1996) – Verstoß gegen den Jugendschutz.
Brutale, sexistische und menschenverachtende Darstellung im Film
- "Wem Ehre gebührt" (NDR, 2007) – Verletzung von religiösen Gefühlen
(Quelle: Wikipedia)
So, genug der Theorie. Jetzt wünsche ich euch viel Vergnügen beim Fernsehabend mit oder ohne Popcorn!